BESTIMMUNG ZUR ORDNUNGSGEMÄSSEN EINBERUFUNG

TEAMWORK SOMMER-GRILLPARTY
am Sonntag, 13.9.2015 ab 14.00 UHR.

Dieser Artikel stellt die Bestimmung für Teamwork-Mitglieder dar.

Unter Einberufung versteht man das Einziehen von Teamwork-Mitgliedern zum gemütlichen Beisammensitzen, Grillen, Klatsch und Tratsch  nach den Sommerferien. Es steht nicht im Widerspruch, dass der Smalltalk hinsichtlich vereinsinterner Abläufe genutzt werden kann.

1 – Es gibt kein Widerspruchsrecht.
Einspruch gegen diese Bestimmung kann nur durch Hinterlegen einer in allen Belangen haarsträubenden Ausrede geltend gemacht werden.

2
– Es besteht über info@teamwork-sportevents.de eine Meldepflicht.
Absatz 1 – In der Rückmeldung sollten spezielle Vorlieben, hinsichtlich der biologischen Gattung des Grillguts, vermerkt sein.
Ergänzung: Grillgut – und flüssige Genussmittel werden seitens des Vereins gestellt.

3
– Die Veranstaltung findet aus Gründen des leiblichen und seelischen Wohlseins der Teamwork-Mitglieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Absatz 1 – Kinder und Lebenspartner von Teamwork-Mitgliedern gelten nicht als Grund eines unerlaubten Fernbleibens. Eben Genannte können unter Einhaltung der Meldepflicht (siehe § 2) jederzeit mitgebracht werden.
Erweiterung: Gäste von Teamwork-Mitgliedern sind unter Einhaltung der Meldepflicht (siehe § 2) jederzeit gerne gesehen.
Erklärung: Ja ich komme gerne und ich bin bereit eine kulinarische Kleinigkeit in Form von Salat, Süßspeise etc. beizusteuern. Hierzu gehört auch Grillgut der Gattung „Fluchtgemüse“.

Einsatzort: Bei Kerstin im Garten!

Anhang: Zur technischen Regulierung des Speiseplans ist eine Mail-Meldung der beigesteuerten Kochkünste an die Gastgeberin in Betracht zu ziehen.

Der Vorstand.